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Politische Handlungsempfehlung des »Im Puls. Think-Tank Herz-Kreislauf

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„Prävention neu denken – Ernährung, Bewegung und Psyche im Fokus“ In diesem Magazin finden Sie die Handlungsempfehlungen für das Jahr 2024. Es geht dabei um spezifische Maßnahmen und Strategien, die sich an eine bestimmte Zielgruppe richten. Die Inhalte scheinen auf ein gesundheitsorientiertes oder gesellschaftlich relevantes Thema fokussiert zu sein. Genauere Informationen zu den einzelnen Aspekten, Zielsetzungen und Vorschlägen könnten durch spezifische Fragestellungen zu bestimmten Bereichen der Broschüre beleuchtet werden. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.

Im Puls. THINK TANK

Im Puls. THINK TANK HERZ-KREISLAUF Prävention und Gesundheitsförderung - gesünder leben 1 Verbesserung der Gesundheitskompetenz im Schulalter Kenntnis- und Kompetenzaufbau und -verbesserung zum Thema Gesundheit und gesunde Lebensweisen als Teil des Schulunterrichts vertiefen und stärken Empfehlung: Die bundesweite Einführung des Querfaches „Gesundheit“ in die Unterrichtsinhalte bestimmter Schulfächer (Biologie, Sport etc.) sowie „Schul-Gesundheitswochen“ o.ä. bei allen Schulformen wird zur Verbesserung der Kenntnisse bezüglich Körperaufbau, Krankheiten und deren Auswirkung, Vorbeugung und Behandlung sowie dem Zusammenspiel von Ernährung, Bewegung und Psyche empfohlen. Der Einbezug von Schulküchen in die Bildungsangebote befähigt Schülerinnen und Schüler besonders wirksam für ein gesundes Essverhalten. Die gesundheitlichen Kenntnisse von schulpflichtigen Kindern, insbesondere in Bezug auf den Körperaufbau und die -funktionen sowie gesundheitsrelevanter und präventiver Themen wie Ernährung, Bewegung und Psychohygiene, sind oft unzureichend. Dies geht einher mit einer zunehmenden Verbreitung von Risikofaktoren wie Adipositas, Diabetes, Hypertonie und Bewegungsmangel. Ein umfassender Ansatz, der Gesundheitswissen als festen Bestandteil des Lehrplans etabliert, ist dringend erforderlich. Besonderer Schulungsbedarf besteht in den Bereichen: • Lebensmittelkunde (z.B. Getreide-, Obst-, Gemüse- und Fleischarten, Milchprodukte, frische Produkte, hochverarbeitete Produkte etc.) • Getränke (z.B. Softdrinks, Smoothies, Nektare/Säfte, Energydrinks, milchbasierte Getränke, Mineralwässer etc.) • Ernährungsformen (z. B. omnivor, vegetarisch, vegan etc.) • Nährstoffkunde (z. B. Fette, Kohlenhydrate, Eiweiße, Vitamine, Mineralstoffe etc.) • Zusammenhänge zwischen Fehlernährung und Folgeerkrankungen Zur erfolgreichen Umsetzung bedarf es der Zustimmung der Kultusministerien aller Bundesländer. Gesundheitskompetenz an der Schule: Bildung und Spaß mit den GRILLNINJAS Die Stiftung Gesundheitswissen möchte Menschen ermutigen, zum Mitgestalter ihrer Gesundheit zu werden. Dazu werden Informationen zu Themen rund um die Gesundheit erstellt und allen Interessierten frei zur Verfügung gestellt - insbesondere für den Schulunterricht. 10

2 Steuerbegünstigungen auf un- bzw. geringverarbeitete Nahrungsmittel Steuerbegünstigungen von un- und geringverarbeiteten Nahrungsmitteln stellen eine effektive Maßnahme dar, um sowohl nachhaltige Ernährungsweisen als auch die öffentliche Gesundheit zu fördern, indem sie preisliche Anreize für den Konsum nährstoffreicher und umweltfreundlicher Produkte schafft. Empfehlung: Zur Verbesserung bzw. Unterstützung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung ist eine Steuerbegünstigung auf un- bzw. geringverarbeitete Nahrungsmittel notwendig. Herz-Kreislauf-Risikofaktoren wie Diabetes, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen und Übergewicht/Adipositas werden insbesondere durch hochverarbeitete Lebensmittel (z.B. Fertigprodukte), bei denen die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe aus ernährungsphysiologischer Sicht problematisch ist, hervorgerufen bzw. verstärkt. Daher sollten zur Verbesserung bzw. Unterstützung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung un- bzw. geringverarbeitete Nahrungsmittel (z.B. Frischgemüse und -obst, Frischfleisch- und -fischprodukte, Kartoffeln, Getreide, Hülsenfrüchte) steuerbegünstigt werden. Ferner sollte das Kriterium der regionalen Herkunft bei der Minderbesteuerung berücksichtigt werden. 11

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